Mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) sieht mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klausur vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.
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Weitere Erläuterungen zu den mündlichen Prüfungen (Kommunikationsprüfungen)