Mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) sieht mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klausur vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.