Hausaufgaben halten wir für die Vor- und Nachbereitung sowie zur Übung von Unterrichtsinhalten für unverzichtbar. In Art und Umfang sollen sie dem Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst und eng an den Unterricht angebunden sein sowie kontinuierlich zu selbstständigem Arbeiten hinführen. 

Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern sind dabei gemeinsam für gelungenes häusliches Lernen verantwortlich.

Lehrkräfte

  • Sie stellen die Hausaufgaben so, dass Rückfragen möglich sind.
  • Sie würdigen Aufgabenbearbeitung unter pädagogischen Gesichtspunkten.
  • Sie beziehen die Ergebnisse der Hausaufgaben in ihren Unterricht mit ein.
  • Insbesondere in der Erprobungsstufe halten die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler dazu an, ein Hausaufgabenheft zu führen.
  • Sie tragen die gestellten Hausaufgaben ins Klassenbuch ein, um einer Überbelastung der Schülerinnen und Schüler vorzubeugen.
  • Hat ein Schüler/eine Schülerin seine Hausaufgaben drei Mal nicht oder nicht angemessen erledigt, werden die Erziehungsberechtigten darüber benachrichtigt. Bei wiederholten Fällen wird das Schulgesetz angewendet (Tadel, Konferenz).

Schülerinnen und Schüler

  • Sie fragen nach, falls die Aufgabenstellung nicht klar sein sollte.
  • Alle Aufgaben bearbeiten sie sorgfältig, vollständig und regelmäßig.
  • Bei Fehlzeiten erkundigen sie sich selbstständig nach den in dieser Zeit gestellten Aufgaben und arbeiten den versäumten Stoff mit deren Hilfe nach.
  • Sie teilen sich ihre Aufgaben über die Woche sinnvoll ein.
  • Bei Schwierigkeiten in der Bearbeitung der Hausaufgaben stellen sie ihre Lösungsansätze vor und notieren ihre Probleme und Fragen.

Eltern

  • Sie verfolgen den Lernfortschritt ihrer Kinder und überprüfen, ob die Aufgaben vereinbarungsgemäß angefertigt werden.
  • Sie schaffen geeignete Rahmenbedingungen für eine ruhige Bearbeitung der Aufgaben und gliedern deren Bearbeitung angemessen in den Tagesablauf ein.
  • Wenn ihre Kinder deutlich kürzer oder länger für die Hausaufgaben benötigen als vorgesehen, teilen sie dies den Lehrkräften mit.
  • Bei wiederholter Nichtanfertigung oder unsachgemäßer Anfertigung von Aufgaben erhalten sie eine Mitteilung und unterstützen ihr Kind dabei, seinen schulischen Pflichten erfolgreich nachzukommen.