(Stand: August 2011) 

  • Schüler entschuldigen sich im Krankheitsfall selbst oder lassen sich durch einen Erziehungsberechtigten im Sekretariat telefonisch entschuldigen.
  • Fehlstunden sind innerhalb einer Woche beim Fachlehrer zu entschuldigen (Entschuldigungskarte).
  • Alle Schüler sind verpflichtet, ihre Entschuldigungskarten bei sich zu führen.
  • Beurlaubungen (Familienfeiern, Fahrprüfung, Informationsveranstaltungen von Universitäten etc.) müssen im Vorfeld vom jeweiligen Stufenleiter genehmigt werden. Der betreffende Fachlehrer sollte ebenfalls im Vorfeld durch den Schüler informiert werden.
  • Schüler, die im Laufe des Vormittags aus Krankheitsgründen nach Hause gehen, melden sich im Sekretariat bzw. in der Oberstufenverwaltung ab.
  • Fehlen bei Klausuren wird in der Regel durch Attest entschuldigt. Die Vorlage des Attests erfolgt beim Fachlehrer und in der Verwaltung. Die Oberstufenverwaltung legt einen Ersatztermin fest.
  • Die Oberstufenverwaltung wird über häufiges unentschuldigtes Fehlen durch den Fachlehrer informiert.