Liebe Moltke-Schulgemeinschaft,

wir wünschen Ihnen und Euch allen ein gutes Neues Jahr 2021, v.a. Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

Den Medienberichten der letzten Tage war zu entnehmen, dass die Pandemielage dazu führt, dass jegliche Art von Präsenzunterricht bis zum 31.1. nicht mehr stattfinden darf; das betrifft auch die Abschlussjahrgänge (Q1 und Q2).

Für das Gymnasium am Moltkeplatz bedeutet dies, dass der gesamte Unterricht nach Szenario 6 unserer Regelungen zur Distanzbeschulung stattfinden wird; alle Jahrgangsstufen und Fächer arbeiten dazu mit unserem Lernmanagementsystem „Teams“.

Für die Q1 und die Q2 sehen die Regelungen des MSB vor, dass noch zu schreibende Klausuren und Kommunikationsprüfungen durchgeführt werden müssen. Alle sonstigen für den Januar geplanten Klassenarbeiten und Klausuren werden nicht geschrieben.

Für den Unterricht im Januar gilt selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht – d.h. die Pflicht zur Teilnahme an allen im Rahmen des Distanzunterrichtes durchgeführten Formaten. Sollten Schülerinnen oder Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Videokonferenz teilnehmen oder gestellte Aufgaben nicht lösen können, ist das Sekretariat zu informieren sowie zusätzlich per eMail das Klassenlehrerteam. Bei technischen Problemen oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung in „Teams“ – auch z.B. bei vergessenen Passwörtern – kann Herr Schmidt kontaktiert werden (c [dot] schmidtBild entfernt.moltke [dot] de).

Das Ministerium ruft alle Eltern auf, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Dazu gibt es seitens des Landes erweiterte Regelungen im Hinblick auf die Zahlung von Kinderkrankengeld, die den Mitteilungen des MSB zu entnehmen sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen soll auf ein schulisches Betreuungsangebot zurückgegriffen werden.

Für die digitalen Unterrichtsformate benötigen die Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte, mit denen sie beispielsweise an Videokonferenzen etc. teilnehmen können. Das Land bietet für Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Bedarf besteht, weil entsprechende Geräte nicht zur Verfügung stehen, Unterstützungsmöglichkeiten an; hierzu ist die Schulleitung der zuständige Ansprechpartner.

Wir wünschen uns allen, dass wir gut und trotz allem erfolgreich durch die nächsten Wochen kommen und gemeinsam die Herausforderungen in dieser nicht einfachen Zeit bewältigen werden.

Im Hinblick auf die Organisation des digitalen Unterrichtes gelten folgende Vereinbarungen:

1)      Digitaler Unterricht findet grundsätzlich zu allen Zeiten des normalen Stundenplanes statt.

2)      Montags um 8.00 Uhr gibt es eine „Klassen- bzw. Stufenlehrerstunde“, in der ersten Woche am 11.1. von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr. Am 11.1. um 8.00 Uhr ist also für alle Schülerinnen und Schüler (digitaler) Unterrichtsbeginn, ab 8.30 Uhr läuft der „normale Stundenplan“.

An den Montagen darauf finden die Klassenlehrerstunden nur von 8.00 bis 8.15 Uhr statt, hier geht es darum, im Blick auf die vergangene Woche positive und negative Erfahrungen im digitalen Unterricht gemeinsam zu reflektieren; der Unterricht beginnt dann um 8.15 Uhr nach normalem Stundenplan.

3)      Während dieser Zeit kann eine Videokonferenz durchgeführt werden, es können den Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur Bearbeitung gegeben werden, es können Gruppenarbeitskanäle eingerichtet werden etc.. Die Gestaltung der Unterrichtszeit obliegt der Lehrerin / dem Lehrer und kann gemeinsam mit der Lerngruppe vereinbart und ggf. reflektiert werden. Während der gesamten Unterrichtszeiten, die nicht durch Videokonferenzen belegt sind, ist der Lehrer / die Lehrerin über Teams (Videochat, Audiochat etc.) für die Schülerinnen und Schüler erreichbar, um Hilfen zu geben und ggf. Fragen zu beantworten.

4)      Für die Schülerinnen und Schüler herrscht für alle im normalen Stundenplan aufgeführten Unterrichtsstunden Anwesenheitspflicht (wie im Präsenzunterricht). Leistungen im digitalen Unterricht werden bewertet, nicht erbrachte Leistungen werden ebenso bewertet.

5)      Die inhaltliche Struktur des digitalen Unterrichts kann sich an einem Wochenplan orientieren; im Rahmen der pädagogischen Freiheit ist diese Struktur jedoch nicht verbindlich, sondern individuell gestaltbar und mit den Schülerinnen und Schülern entsprechend zu vereinbaren.

6)      Der Umfang der Aufgaben, die außerhalb der Unterrichtszeit zu erledigen sind, muss am üblichen Hausaufgabenrahmen orientiert sein.

Uns allen einen guten Start am Montag und vorab ein schönes Wochenende,

 

Dr. U. Rademacher                            Dr. T. Zöllner