Angesichts der aktuellen Infektionslage in Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium heute Mittag neue Regelungen erlassen, die ab Montag, d. 14.12.2020, gelten.
Auf dieser Grundlage wird nur noch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 ab 14.12.2020 regulärer Präsenzunterricht erteilt; es gilt der normale Stundenplan. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen; dies müssen sie gegenüber der Schule schriftlich anzeigen. Der dann eintretende Distanzunterricht findet in Anlehnung an das Szenario 2 unseres „Rahmenkonzeptes zum Lernen auf Distanz“ statt.
Für die Jahrgangsstufen 8-Q2 findet ausschließlich Distanzunterricht statt. Hier gelten die Regelungen, die unter Szenario 6 des „Rahmenkonzeptes zum Lernen auf Distanz“ beschrieben sind.
Abweichend davon finden alle Klausuren der gymnasialen Oberstufe (EF, Q1, Q2) zum regulären Zeitpunkt vor Ort statt. Für Klassenarbeiten in der Sek.I werden gem. den Vorgaben des Ministeriums Einzelfallentscheidungen getroffen und mit den jeweiligen Lerngruppen kommuniziert.
Bei technischen Problemen in Zusammenhang mit der Durchführung des Distanzunterrichtes wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt (c [dot] schmidtmoltke [dot] de).
Der 7./8. Januar ist ebenso wie der 21./22. Dezember unterrichtsfrei.
Dr. Udo Rademacher