Seit dem 16.3. gilt während der Zeit der Schließung aller Schulen in NRW für Eltern/Sorgeberechtigte, dass die Kinderbetreuung im Rahmen der Elternverantwortung sichergestellt werden muss. Um die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen aufrecht erhalten zu können, hat die Landesregierung allerdings festgelegt, dass die Kinder von Angehörigen einzelner Berufsgruppen weiterhin in Schulen betreut werden können, sofern sie den Jahrgangsstufen 5 und 6 angehören; das gilt nach den letzten Anpassungen ggf. auch bis zum 19.04.2020. Hierfür existieren konkrete Kriterien und Vorgaben bzgl. der Verfahrensweise, die in zwei Elternbriefen der Stadt Krefeld zusammengefasst sind, die Sie im Anhang finden.