Das Gymnasium am Moltkeplatz blickt auf eine lange Tradition zurück. Sein Ursprung läßt sich bis ins 17. Jahrhundert zurückführen, in dem die erste Lateinschule der Stadt gegründet wurde, in deren Nachfolge das heutige Gymnasium steht. Als eigentliches Gründungsdatum gilt aber der 1. Oktober 1819, an dem die von Adolf Wilhelm Scheuten testamentarisch festgelegte Stiftungsschule als höhere Stadtschule ihren Schulbetrieb mit 36 Schülern aufnahm. Die reformierte Gemeinde zu Krefeld verwaltete die Scheuten'sche Stiftungsschule bis die Stadt Krefeld die Schule 1860 als städtische Realschule übernahm. Zunehmende Schülerzahlen und veränderte Lebensbedingungen und Gesellschaftsstrukturen ließen die Schule zu einem voll ausgebauten Realgymnasium wachsen, das von der Sexta bis zur Oberprima mit abschließendem Abitur führte und seinen Schwerpunkt in den Sprachen Latein und Französisch sowie in Mathematik hatte.
1915 bezog die Schule das von Prof. Biebricher entworfene neue Schulgebäude am Moltkeplatz, wo sie heute noch unter gleichem Namen beheimatet ist. 1926 wurde die Schule zu einem Realreformgymnasium und nach dem zweiten Weltkrieg zu einem neusprachlichen Gymnasium mit Latein und Englisch als Eingangssprachen weiterentwickelt. In der Nacht vom 2. zum 3. Oktober 1942 wurde durch einen Angriff englischer Flieger Krefeld bombardiert. Dabei wurde der Ostflügel des Schulgebäudes schwer beschädigt. Die Aula zeigte große Schäden, auch durch Regenwasser, das durch das beschädigte Dach einfließen konnte. Während der NS-Zeit trug das heutige Gymnasium den Namen "Schäfer-Voss-Schule", den es nach Kriegsende aber wieder ablegte und sich fortan "Gymnasium am Moltkeplatz" nannte. Nach dem 2. Weltkrieg restaurierte man die Aula, ohne die kunstvollen Stuckarbeiten zu erhalten. Anfang August 2004 stieß man bei der Erstellung eines zweiten Fluchtweges in der Aula auf Teile der Stuckarbeiten über den beiden Türflügeln in der Aula. Eine der Arbeiten (siehe Fotos) wird in den ursprünglichen Zustand versetzt und bleibt sichtbar erhalten. Die zweite Stuckarbeit (über dem Haupteingang) muss unter einer Wand des Fluchtweges verborgen bleiben.