Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase (Stufe 11) können für einen Schulbesuch im Ausland für die Dauer von bis zu einem Jahr beurlaubt werden. Bei entsprechenden Leistungen kann der Schulbesuch mit dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Stufe 12) fortgesetzt werden. Diese Anträge sind mindestens sechs Wochen vorher zu stellen.