Regeln des Zusammenlebens: die Schul- und Hausordnung

Die Schul- und Hausordnung dient dem Wohlergehen aller, die an dieser Schule leben, lehren und lernen. Sie sichert gute Voraussetzungen für den Unterricht. In unserer Schule als Lern-, Lehr- und Lebensraum müssen alle Beteiligten freundlich und respektvoll miteinander umgehen.

Folgende Grundsätze gelten:

Jeder in unserer Schule hat Anspruch darauf,
1. dass er nicht zu Schaden kommt.

Deshalb

» ist Gewalt jeder Art verboten. Dazu gehören auch psychische und sprachliche Gewalt, also zum Beispiel Beleidigungen und Mobbing.

» dürfen gefährliche Gegenstände nicht in die Schule gebracht werden.

» ist das Mitsichführen von Cannabis auf dem gesamten Schulgelände aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Prävention nicht erlaubt

» sind gefährliche Spiele, wie z. B. das Werfen von Schneebällen und Kastanien, verboten.

» müssen Fahrräder und Motorräder auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt und abgeschlossen werden.                          

» darf man auf dem Schulhof nur mit größter Vorsicht Fahrrad fahren.

» ist das Rauchen auf dem Schulgelände, also auch auf den Treppen vor dem Hauptportal und auf dem Weg vor der Schule, grundsätzlich nicht erlaubt.

» verlassen alle Schülerinnen und Schüler während der großen Pausen die Unterrichtsräume.

» werden die Unterrichtsräume während der großen Pausen verschlossen.

» dürfen die Sanitäranlagen nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden.

» dürfen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9, die nach der 7. Stunde Unterricht haben, dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, sofern eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Schule ist dann von der Aufsichtspflicht befreit.

» dürfen auf dem Schulhof während der großen Pausen Ballspiele nur mit weichen Bällen (Softbällen o.ä.) erfolgen.

 

2. dass er seine spezifischen Aufgaben ungestört und ohne unnötige Erschwernis erfüllen kann.

Deshalb

» ist jeder verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.

» ist während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände Lärm zu vermeiden.

» begeben sich die Schülerinnen und Schüler direkt nach dem ersten Klingeln zu ihrem Unterrichtsraum.

» melden sich Klassen- bzw. Kurssprecher umgehend im Sekretariat, falls fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die erwartete Lehrkraft nicht im Unterrichtsraum eingetroffen sein sollte.

 » müssen grundsätzlich sämtliche elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände
  abgeschaltet und nicht sichtbar sein.

Ausnahmen können nur durch eine weisungsbefugte Person, insbesondere zur Unterstützung des Unterrichts, vorgenommen werden.

Oberstufenschüler dürfen Smartphones und sonstige digitale Datenträger nur während ihrer Freistunden (nicht in den Pausen) ausschließlich im Oberstufenraum benutzen. 

» finden während der ersten großen Pause keine Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern vor dem Lehrerzimmer statt.

 

3. dass das eigene und fremde Eigentum geschont wird.

Deshalb

» geht jeder pfleglich mit fremdem und eigenem Eigentum um.

» verbringen alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I die großen Pausen auf dem Schulhof (Ausnahme: Regenpause). Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen sich in den großen Pausen im Oberstufenraum und im Erdgeschossfoyer aufhalten; sie sind für die Sauberkeit dieser Bereiche verantwortlich.

» ist der Aufenthalt in der Mensa in den großen Pausen nur zum Kauf von Nahrungsmitteln gestattet.

» ist jeder, der jemandem Schaden zufügt, verpflichtet, mit dem Geschädigten eine Einigung zur Regelung des Schadens herbeizuführen. Jeder ist sich seiner gesetzlichen Schadensersatzpflicht bewusst.

» ist jeder, der mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden bemerkt, verpflichtet, diese umgehend im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.

» werden Fundsachen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.

 

4. dass er sich in sauberer Umgebung aufhalten kann.

Deshalb

» sind alle Schülerinnen und Schüler für die Sauberkeit auf dem Schulhof und im Schulgebäude verantwortlich. Die Klassen der Sek. I sorgen abwechselnd nach Plan für einen ordentlichen Zustand der Hofanlagen und Flure, die Oberstufenschüler sind verpflichtet, das Areal vor dem Hauptportal sauber und den Zugang frei zu halten.

» werden Abfälle ausschließlich in den Papierkörben entsorgt.

» darf die Arbeit der Reinigungskräfte nicht unnötig erschwert werden; dazu werden in allen Unterrichtsräumen nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde der Boden gereinigt (z.B. mit Besen/Handfeger), die Stühle hochgestellt und die Tafel gesäubert.

» müssen Schülerinnen und Schüler ihre Mittagsmahlzeit ausschließlich in der Mensa einnehmen.

 

 

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz, also die Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrer beschlossen.