Anträge auf Beurlaubung müssen rechtzeitig (in der Regel 8 Tage vor dem Termin der Freistellung) bei der Schule eingereicht werden.

Die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen dürfen bis zu drei Einzeltage im Schuljahr eine Beurlaubung erteilen. Eine mehrtägige Freistellung bzw. vor oder nach Ferien- oder Feiertagen darf nur die Schulleitung (in begründeten Ausnahmefällen) genehmigen.

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers erfolgen.

Wichtige Gründe sind z.B.:

  • persönliche Anlässe (z.B. Arztbesuch, Kommunion und Konfirmation, Hochzeit, Beerdigung)
  • Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Seminare zur Vorbereitung auf das Studium/Arbeitsleben, Hochschulbesuche)
  • kulturelle Veranstaltungen (Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben)
  • Fördermaßnahmen
  • Sportveranstaltungen (z.B. Teilnahme an Wettkämpfen, Lehrgängen, Kader-sichtungen)

 

Hinweise zur Oberstufe:

  1. Die Fehlzeiten werden auf dem Entschuldigungszettel notiert und im Anschluss an die Beurlaubung bei den Fachlehrern entschuldigt.
  2. Die Fachlehrer werden im Vorfeld über die Beurlaubung informiert.